Richtiges Instrument in schwierigen Zeiten Corona-Soforthilfe hilft kleinen Betrieben durch eine schwere Zeit
Die Corona-Soforthilfe, die Soloselbständigen, Kleinst- und Kleinbetrieben von der Bundesregierung über die jeweiligen Banken in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung gestellt wird, ist ein wichtiges Instrument, um die ersten wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern.
Oft sind die Umsätze der Unternehmen innerhalb von nur 36 Stunden extrem eingebrochen oder auf „0“ gesunken.
Hier greift die Soforthilfe in Höhe von bis zu 9.000,– € (für Soloselbständige oder Unternehmen bis 5 Mitarbeiter) oder 12.000,– € (für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter) innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen.
Diese Soforthilfen können in den einzelnen Bundesländern bei den entsprechenden regionalen Förderbanken relativ einfach und ohne großen Aufwand beantragt werden. Diese Anträge sind zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber es muss i.d.R. nur ein Fragebogen mit den wichtigsten Unternehmensdaten ausgefüllt und einige Anlagen (Kopie des Personalausweises, Gewerbeanmeldung, Einkommensteuererklärung etc.) beigefügt werden. Wichtig ist, dass der Fragebogen ausgedruckt und unterschrieben sein muss.
Die einzige offene Frage in den Fragebögen ist die nach dem Liquiditätsbedarf und der Höhe des beantragten Zuschusses.
Denn eines ist die Soforthilfe nicht, eine Selbstbedienungsmöglichkeit, die jedem Unternehmen in der entsprechenden Größe pauschal ausgezahlt wird.
Die Bundes- und Landesregierungen behalten sich nämlich vor, im Nachhinein in den Folgejahren die Berechtigung des Zuschusses zu überprüfen.
Daher sollten sich die Unternehmen schon vor Antragsstellung genau Gedanken darüber machen, ob und in welcher Höhe sie diesen Zuschuss benötigen.
Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung des korrekten Bedarfs, der Ausfüllung des Antrags und der Erstellung einer kleinen Dokumentation für den Fall der Überprüfung.
Sprechen Sie uns einfach an, auch wenn Sie den Antrag schon gestellt haben.

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